Impressum

Monika Konrad
Immobilienmaklerin
Ringstraße 14
66265 Heusweiler/Holz


Telefon: 06806/850444
Mobil: 0151/52451601
E-Mail: info@monika-konrad-immobilien.de

Die Gewerbeerlaubnis gem. §34 c GewO wurde mir am 10.05.1984 durch das Ordnungamt Saarbrücken als die zuständige Aufsichtsbehörde erteilt.

Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr

Disclaimer – rechtliche Hinweise

§ 1 Haftungsbeschränkung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist der Nachweis und die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Hierzu zählen der Kauf / Verkauf, die Vermietung / Verpachtung und Anmietung / Pacht von Grundstücken, Häusern, Gewerbeimmobilien, Eigentums- und Ferienwohnungen. Die Maklerin verrichtet ihre Arbeit mit größtmöglicher Sorgfalt und Engagement. Gleichzeitig vertritt sie in objektiver Weise die Interessen der jeweiligen Auftraggeber unter Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze.

2. Provisionsvereinbarung
Im Erfolgsfall ist vom jeweiligen Vertragspartner eine Provision von 3% der Vertragssumme zuzüglich der gesetzlichen Mwst zu zahlen, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit der Maklerin zu Stande gekommen ist. Ein Provisionsanspruch besteht auch bei einem Ersatzgeschäft der eigentlichen Vertragsgelegenheit. Ein solches liegt z.B vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten oder zu pachten bzw. umgekehrt. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass das Ersatzgeschäft wirtschaftlich oder sachlich vergleichbar ist mit dem ursprünglichen provisionspflichtigen Geschäft. Des Weiteren besteht ein Provisionsanspruch, wenn der Vertragspartner eine Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung aufgrund des Mitwirkens der Maklerin erwirbt.

Die Provision ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang.

3. Weitervermittlungsverbot
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit, einschließlich Objektnachweise, sind nur für Sie bestimmt. Sie sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für den Fall der Weitergabe von Informationen und hieraus resultierendem Vertragsschluss durch einen Dritten sind Sie ebenfalls provisionspflichtig.

4. Informationspflicht der Auftraggeber
Der Auftraggeber informiert die Maklerin soweit ihm möglich über alle rechtlichen und baulichen und sonstigen Fakten der Immobilie, die für den Verkauf oder die Vermietung relevant sein könnten.

Der Auftraggeber erteilt der Maklerin Vollmacht, zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, Katasteramts- und Bankunterlagen usw.

Über alle eigenmächtigen Vertragsverhandlungen hat der Auftraggeber das Maklerbüro unverzüglich zu unterrichten. Die Maklerin erhebt Anspruch auf Anwesenheit bei der notariellen Beurkundung und Aushändigung der entsprechenden Urkunde.

5. Informationspflicht der Kauf – und Mietinteressenten
Ist einem Interessent das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist mir dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde mir im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die mir dadurch entstanden sind, dass der Kunde mich nicht über die Vorkenntnis informiert hat.

6. Datenschutz
Das Maklerbüro verpflichtet sich alle Informationen vertraulich zu behandeln und nur insoweit an die jeweiligen Vertragspartner und Interessenten weiterzuleiten, wie dies für einen Geschäftsabschluss förderlich und notwendig ist.

7. Doppeltätigkeit
Der Eigentümer der Immobilie hat mich mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist mir daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden.

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Sie haben das Recht einen unter Absatz1 genannten Vertrag ohne Angaben von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen (Brief, Fax, Email) adressiert an Immobilien Monika Konrad, Ringstraße 14, 66265 Heusweiler / Holz.

Wenn Sie einen vorgenannten Vertrag kündigen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich binnen 14 Tagen ab dem Datum an dem der Widerruf bei mir eingegangen ist, zurück zu zahlen. Für die Rückzahlung verwende ich das gleiche Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde. Es wird Ihnen hierfür kein Entgelt berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

9. Haftung und Verjährung
Die Informationen zu meinen Immobilienangeboten erhalte ich von meinen Auftraggebern und Kunden (Eigentümern und Interessenten) oder den entsprechend angegebenen Stellen. Diese Angaben gebe ich ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Ich übernehme keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit dieser Angaben. Die von mir weitergegebenen Informationen sind unverbindlich, es obliegt den Auftraggebern diese auf Richtigkeit zu überprüfen.

Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Das Betreten der angebotenen Grundstücke und Immobilien erfolgt auf eigene Gefahr.

Im Übrigen bleibt die gesetzliche Haftung der Maklerin unberührt, insbesondere bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder grober Fahrlässigkeit.

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Maklerin beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen in Einzelfall für die Maklerin zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10. Salvatorische Klausel und Gerichtstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Reglung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Reglung zu vereinbaren, welche der Vertragserfüllung dienlich ist. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.

Ist unser Kunde Vollkaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort Saarbrücken. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht eine Mediation gemäß der Mediationsverordnung der IHK durchzuführen.